Gewässerschau
- Zweck der Gewässerschau ist es zu prüfen, ob die oberird. Gewässer ordnungsgemäß unterhalten, die baulichen Anlagen intakt u. die Gewässer nicht unbefugt benutzt werden
- Schwerpunkte werden angefahren
| Teilnehmer: | Schaubeauftragter |
| Untere Wasserbehörde | |
| Untere Naturschutzbehörde | |
| Vertreter der Gemeinden/ Städte | |
| Unternehmen | |
| Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung u. Forsten | |
| Ergebnis: | Schauprotokoll |
Daraus ergibt sich der Unterhaltungsplan.